Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragspartner Holzbau Bohse Müggenburg24 – 17392 Neuenkirchen Alle Lieferungen und Leistungen von Holzbau Bohse erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch Holzbau Bohse.
2 Vertragsabschluss Angebote von Holzbau Bohse erfolgen freibleibend. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts- , Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Kunde kann sein Angebot auf Abschluss seines Vertrages gegenüber Holzbau Bohse schriftlich mit dem Bestellformular per Fax, E-Mail oder Post abgeben. Die Annahme durch Holzbau Bohse erfolgt durch Zusendung einer Bestätigung und Rechnung an den Kunden, in dem ihm außerdem die Höhe der Versandkosten mitgeteilt wird. Erklärt sich der Kunde mit den Versandkosten einverstanden, erfolgt die Lieferung der bestellten Ware.
3 Verfügbarkeitsvorbehalt, Lieferzeit: Soweit Holzbau Bohse nach Eingang der Kundenbestellung feststellt, dass der bestellte Artikel nicht mehr verfügbar ist, ist Holzbau Bohse berechtigt, dem Kunden eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Leistung anzubieten oder zu liefern. Akzeptiert der Kunde die Ersatzlieferung nicht, kann er diese auf Kosten von Holzbau Bohse zurücksenden. Bereits erhaltene Zahlungen wird Holzbau Bohse umgehend nach Rücksendung einer abgelehnten Ersatzware erstatten. Holzbau Bohse ist bemüht, die bestellten Waren innerhalb von einer Woche an den Kunden zu liefern oder eine Auftragsbestätigung mit näheren Angaben zum Liefertermin zu senden. Kann eine Lieferung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Bestellung erfolgen, so kann der Kunden, soweit nicht anderes vereinbart wurde, vom Vertrag zurücktreten. Ausgenommen von diesen Fristen sind individuelle Anfertigungen. Nimmt der Kunde die Ware trotz einer Ihm gesetzten Frist nicht ab oder verweigert er die Abnahme, so kann Holzbau Bohse nach Ihrer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Holzbau Bohse kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Holzbau Bohse angegebenen Lieferzeiten sind Erfahrungswerte. Gerät Holzbau Bohse in Verzug, so haftet Holzbau Bohse für den durch den Verzug entstandenen Schaden des Vertragspartners nur, wenn der Verzug aufgrund Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist oder durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Holzbau Bohse verursacht wurde. Die Lieferung durch Holzbau Bohse erfolgt insofern unter Vorbehalt, dass Holzbau Bohse selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird und die fehlende Verfügbarkeit der Ware nicht zu vertreten hat. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner auch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nur verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Fall leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte. Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger, von Holzbau Bohse nicht zu vertretenen Umstände ist Holzbau Bohse berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als zwei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen. Da nach dem Gesetz der Besteller das Transportrisiko trägt, sichert Holzbau Bohse den Kunden ab und versichert alle Pakete. Äußerlich sichtbare Transportschäden am Paket sind bei Anlieferung durch den Anlieferer schriftlich bestätigen zu lassen und Spätestens am fünften Tag nach Erhalt der Ware schriftlich anzugeben.
4 Preis und Zahlungsbedingungen: Sollte sich bei Holzbau Bohse ein Fehler oder eine Unvollständigkeit bei Produktangaben oder bei Preisen eingeschlichen haben, behält sich Holzbau Bohse ein Recht zur Korrektur vor .Holzbau Bohse wird in einem solchen Fall den Kunden umgehend nach Erkennen des Fehlers bzw. der Änderung über die neuen Angaben informieren. der Kunde kann dann entweder den Auftrag nochmals bestätigen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Preise verstehen sich –sofern nicht anders angegeben- einschließlich der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis wird nach Erhalt der Bestellbestätigung fällig. Der Kunde muss die Zahlung per Vorkasse leisten. Bei Stammkunden ist auf Nachfrage eine Belieferung auf Rechnung möglich. Der Rechnungsbetrag wird mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen (ohne Abzug) nach Rechnungseingang fällig. Die Versandkosten werden nicht pauschal sondern aufwandsgerecht berechnet. Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine Mitteilung über die entstehenden Versandkosten. Erst wenn er sich mit den Versandkosten einverstanden erklärt hat, gilt die Bestellung als abgeschlossen.
5 Eigentumsvorbehalt: Holzbau Bohse behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis der Kunde den Kaufpreis für die Ware sowie für alle übrigen Waren aus derselben Bestellung vollständig beglichen hat. Ist der Vertragspartner Kaufmann, dann geht das Eigentum an den gelieferten Gegenstand und Rechte (Vorbehaltsware) erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Vertragspartner über. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Ist der Vertragspartner mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt, dann darf der Vertragspartner nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Holzbau Bohse ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zwecks anderweitiger Verwertung zurückzunehmen oder die Befugnis des Vertragspartners zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu wiederrufen.
6 Aufrechnung: Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von Holzbau Bohse nicht bestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
7 Verzug: Ist der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, werden auf den offen stehenden Betrag Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz nach $ 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 (BGBI. I S. 1242) berechnet. dem Kunden bleibt insoweit der Nachweis vorbehalten, dass Holzbau Bohse ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
8 Gewährleistung: Ist das Produkt mangelhaft, hat der Kunde die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll Holzbau Bohse ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
9 Widerrufs recht; Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Fax Brief E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 1,2 und 4 BGB-Info V, jedoch nicht vor Erfüllung der Pflichten gemäß §312 e Abs. 1S. 1 BGB i.a. § 3 BGB –InfoV.
Dieser Widerruf ist zu richten an
Holzbau Bohse Müggenburg 24 , 17392 Neuenkirchen E-Mail webmaster@bohse-burg.de, Fax 039727-21011 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitigen empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Sache nicht wie Eigentum in Gebrauch genommen wird und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr von Holzbau Bohse zurückzusenden.